Atlas-Ausfuhrabwicklung und Compliance
Comsol Exposys Ausfuhr übermittelt der Zollbehörde die Ausfuhranträge auf elektronischem Weg und empfängt so auch Genehmigungen oder Ablehnungen der Ausfuhr. Der Warenausgang läßt sich so „per Mausklick” über einen Web-Service an den AES-Smart Client übertragen. Die durchgeführte Plausibilitätsprüfung sorgt für eine unmittelbare Rückmeldung im Falle falscher oder fehlender Angaben. Aus Comsol Exposys heraus lässt sich jederzeit der Status der Ausfuhrgenehmigung verfolgen. Pluspunkte für Comsol Exposys:
- Durch die KoSt ATLAS sowie für Microsoft Dynamics NAV zertifiziert und vollständig integriert , umfangreiche Prozessunterstützung, leicht und intuitiv zu erlernen
- automatische Plausibilitätsprüfungen, automatische Aktualisierung von Statusmeldungen, Zollpapieren sowie Stammdaten, mehr als 100 Formulare mit FormularOne
- Online Umsatzsteuer-ID-Prüfung
- ASP-Lösung oder Inhouse-Lösung
Einladung zum kostenfreien Webinar (Internet-Präsentation):
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Feb 2012 09 Donnerstag 10:00 Uhr |
ATLAS AES Ausfuhr für Microsoft Dynamics NAV
Comsol Exposys verhilft allen exportierenden Unternehmen dazu, am ATLAS- Nachrichtenverkehr teilzunehmen und ihre Ausfuhren automatisiert und sicher durchzuführen. |
Weitere Termine: | |
Prüfung auch von nationalen Geschäftspartneradressen gemäß EU-Verordnungen mit Microsoft Dynamics NAV
2001 als EG-Antiterrorverordnungen eingeführt, richten sich die Auflagen aus den Gesetzen an alle am Wirtschaftsleben beteiligten Personen, ex- und importorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. So müssen national und international handelnde Firmen sicherstellen, nicht gegen EU-Anti-Terrorismus-Verordnungen sowie Auflagen der USA zu verstoßen und in Übereinstimmung mit dem jeweils gültigen Exportkontrollrecht zu agieren. So muss geprüft werden, dass Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten nicht auf den für das Unternehmen relevanten EU-Sanktionslisten stehen. Auch sind Unternehmensleitungen in der Haftung, wenn entsprechende Organisationsanweisungen sowie Prüfprozesse nicht belegt werden können. Pluspunkte für Comsol Sanscreen für Dynamics NAV:
- Integrierte Lösung für Microsoft Dynamics NAV, Vermeidung von zeitraubender und kostspieliger Eigensuche in den Sanktionslisten
- Automatisierter Adressabgleich gegen eine Vielzahl von Sanktionslisten, Prüfung gegen einen sich ständig ändernden Adressenbestand der Sanktionslisten
- Minimierung des Haftungsrisikos der Geschäftsleitung durch Bereitstellung der entsprechenden organisatorischen Maßnahmen
- als zugelassener Ausführer und Teilnehmer des Atlas-Ausfuhr-Verfahrens entsprechen Sie den neuen Anforderungen mit dem Nachweis über Sanktionslisten-Prüfung
Sichern Sie Ihre Geschäftstätigkeit durch die regelmäßige Sanktionslisten-Prüfung in Übereinstimmung mit Bestimmungen und Beschränkungen der EU-Verordnungen! Nutzen Sie für die notwendigen Arbeiten Comsol Exposys Sanscreen als integrierte Lösung für Microsoft Dynamics NAV.
Einladung zum kostenfreien Webinar (Internet-Präsentation):
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Feb 2012 09 Donnerstag 9:00 Uhr |
Sanktionslisten-Prüfung für Microsoft Dynamics NAV
Sichern Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit Bestimmungen und Beschränkungen der EU-Verordnungen mit Comsol Sanscreen. |
Weitere Termine: | |
Comsol Exposys Controls: Export-Klassifizierung und Export-Codierung für Microsoft Dynamics NAV
Bei jeder Ausfuhr müssen exportierende Unternehmen überprüfen, ob die auszuführende Ware auf der Ausfuhrliste aufgeführt ist. Zusätzlich muss in den Unterlagen im Rahmen der Ausfuhranmeldung eine entsprechende Codierung angegeben werden. Comsol Exposys Controls ermöglicht eine optimale Unterstützung des Exportprozesses: wenig Aufwand für weitaus höhere Sicherheit und Bewilligungskonformität sowie mit Integration in Microsoft Dynamics NAV. Comsol Exposys Controls unterstützt Sie sowohl bei der Klassifizierung Ihrer Waren als auch bei der Auswahl der passenden Codierung für Ihre Unterlagen in der Ausfuhranmeldung!
Export-Klassifizierung und Export-Codierung für Microsoft Dynamics NAV
(mit einem Klick auf das Bild öffnet es vergrößert)
In der Praxis muss bei jeder Ausfuhr geprüft (Gesetzliche Hintergründe) werden, ob das zu exportierende Gut von der Ausfuhrliste erfasst ist. Ist dies der Fall, ergibt sich eine Ausfuhrlisten-Nummer (AL-Nummer), die dem Gut zugeordnet ist. Die Ausfuhrliste ist zwar in zahlreiche Abschnitte und Kategorien unterteilt, dennoch ist es sehr aufwendig, diese in ihrer Gesamtheit zu überblicken. Aufgrund der vielen Einträge der Ausfuhrliste ist es schwierig, sicher auszuschließen, dass das zu exportierende Gut erfasst ist. Dies führt häufig zu Fehlern bei der Angabe der Codierung in der Ausfuhranmeldung.
Hintergrundinformationen: Gesetze und Verordnungen zum Thema
Ein Unternehmen, das Güter aus Deutschland exportiert, muss die in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) genannten Exportkontrollvorschriften berücksichtigen. Es ist zwingend notwendig, die zu exportierenden Güter hinsichtlich Genehmigungspflichten und Exportverboten zu überprüfen. Durch Exportkontrollen erfüllt Deutschland internationale Verpflichtungen. Nach §7 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) existieren diese Beschränkungen, um
- die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten,
- eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder
- zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden.










